Fordern Sie jetzt Ihre Patientenakte an!

Sie haben ein Recht darauf
Sie haben einen Anspruch auf Einsichtnahme in ihre Patientenakte! Gemäß § 630g BGB ist dem Patienten auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Leider scheitert das Einsichtnahmeersuchen in der Realität mancher Patienten bereits an unwilligen Sprechstundenhilfen.
Profi beauftragen
Hier komme ich ins Spiel: Als Anwalt fordere ich Ihre Patientenakte rechtssicher an. Ich verschaffe Ihrem Anspruch Geltung und besorge für Sie eine digitale Kopie Ihrer Akte, die Sie sodann herunterladen können. Sie müssen sich nicht mit Formalia oder mangelnder Kooperationsbereitschaft herumärgern - das mache ich für Sie.
So funktioniert es
Der Ablauf ist ganz einfach. Sie beauftragen mich außergerichtlich zum Festpreis, ich schicke Ihnen eine Schweigepflichtentbindungserklärung zu, die Sie bitte im Original unterschrieben zurücksenden. Mit dieser besorge ich bei Ihrem Arzt eine digitale Abschrift Ihrer Behandlungsunterlagen.